Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung zustande. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann schriftlich, persönlich und telefonisch erfolgen.

§2 Bezahlung

Die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.

§3 Rücktritt

a.) Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird - die verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die außerhalb der Risikosphäre der Volkshochschule liegen, verhindert ist. In diesen Fällen wird eine bereits entrichtete Gebühr erstattet.

b.) Kunden können bei Veranstaltungen, die an mehr als sieben Tagen stattfinden, bis zum Tag vor dem zweiten Unterichtstermin zurücktreten, müssen das aber direkt der Volkshochschule mitteilen (persönlich, telefonisch, schriftlich).

Bei Kursen mit einer geringen Dauer ist ein Rücktritt bis drei Werktage vor Beginn möglich, später nur noch bei Stellung der Ersatzperson.

§4 Prüfungen und Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn die / der Teilnehmende mndestens 70% der Kursstunden besucht hat. Prüfungen finden nur bei den Veranstaltungen statt, bei denen dies ausdrücklich angegeben ist.

Becheinigungen jeglicher Art können nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden.

§5 Urheberschutz

Jegliche Vervielfältigungen von Lehrmaterial, das von der Volkshochschule ausgegebne worden ist.

§6 Haftung

Eine Haftung der Volkshochschule für Unfälle, Verlust und Schäden jeder Art ist ausgeschlossen, außer der Volkshochschule oder ihren Verrichtungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§7 Schriftform und Änderungen

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Dozenten sind nicht berechtigt von den Kursbeschreibungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Änderungen der Veranstaltungsorte und Termine bleiben vorbehalten. Dies wird den angemeldeten Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.